Rechtsprechung
BPatG, 02.10.2014 - 7 Ni 62/14 (EP) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Patentfähigkeit des angemeldeten und erteilten Patents mit der Bezeichnung "Seitenaufprall-Schutzeinrichtung für Fahrzeuginsassen" als Erfindung i.R.d. Nichtigkeitsverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07
Olanzapin
Auszug aus BPatG, 02.10.2014 - 7 Ni 62/14
Dass der Kopf-Gassack der TM3 i. S. von Merkmal M3 für einen Front- und einen Heckinsassen vorgesehen ist, kann dieser Schrift jedoch nicht mit der erforderlichen Unmittelbarkeit und Eindeutigkeit entnommen werden (BGH GRUR 2009, 382, 384 [25] - Olanzapin; GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum, m. w. N.).Diese gehört ebenso wenig zum Offenbarten wie diejenigen Schlussfolgerungen, die der Fachmann kraft seines Fachwissens aus der erhaltenen technischen Information ziehen mag (BGH GRUR 2009, 382, 384 [26] - Olanzapin).
- BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96
Spannschraube
Auszug aus BPatG, 02.10.2014 - 7 Ni 62/14
Zur Auslegung des Begriffs "Montageschlauch" wird der Fachmann den gesamten Offenbarungsgehalt der Streitpatentschrift, d. h. neben den Ansprüchen auch die Beschreibung und die Zeichnungen berücksichtigen (BGH GRUR 1999, 909, 911 - Spannschraube). - BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11
Polymerschaum
Auszug aus BPatG, 02.10.2014 - 7 Ni 62/14
Dass der Kopf-Gassack der TM3 i. S. von Merkmal M3 für einen Front- und einen Heckinsassen vorgesehen ist, kann dieser Schrift jedoch nicht mit der erforderlichen Unmittelbarkeit und Eindeutigkeit entnommen werden (BGH GRUR 2009, 382, 384 [25] - Olanzapin; GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum, m. w. N.). - BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01
Carvedilol II
Auszug aus BPatG, 02.10.2014 - 7 Ni 62/14
Insoweit war das Patent ohne weitere Sachprüfung für nichtig zu erklären (BGH GRUR 2007, 404, 405 [15] - Carvedilol II;… Schulte/Voit, PatG, 9. Aufl., § 81 Rdn. 127 m. w. N.). - BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 140/05
Bauschalungsstütze
Auszug aus BPatG, 02.10.2014 - 7 Ni 62/14
Bei dem Merkmal M3 handelt es sich um eine Zweckangabe, d. h. der geschützte Gegenstand muss so ausgebildet sein, dass er für den im Patentanspruch angegebenen Zweck verwendbar ist (BGH GRUR 2009, 837, 838 [15] - Bauschalungsstütze).
- BPatG, 13.07.2017 - 7 Ni 2/16
Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung …
Es ist bezeichnet mit "Seitenaufprall- Schutzeinrichtung für Fahrzeuginsassen" und wurde in dem früheren Nichtigkeitsverfahrens 7 Ni 62/14 (EP) durch das rechtskräftig gewordene Senatsurteil vom 2. Oktober 2014 in geänderter Fassung aufrechterhalten.